Wen muss ich informieren, wenn ich SPLINT nutzen möchte?

  • Bei der Nutzung von SPLINT handelt es sich um eine sogenannte Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Eine Auftragsdatenverarbeitung erfordert den Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags zwischen dem datenschutzrechtlichen Verantwortlichen und uns als Auftragsverarbeiter:innen.
  • Verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Datenverarbeitung von Schüler:innendaten ist bei öffentlich-rechtlichen Schulen in der Regel die einzelne Schule bzw. Schulleitung.
  • Hat dein/e  Schulträger:in bzw. Dienstherr:in den Vertrag mit uns geschlossen, so obliegt es deinem Dienstherren oder deiner Dienstherrin/Schulträger:in alle beteiligten Parteien über die Nutzung zu informieren, einschließlich dir  als nutzende Lehrkraft. Die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit liegt jedoch weiterhin bei der Schule.
  • Nutzt du eine SPLINT Einzellizenz, so bist du unser/e Vertragspartner:in. Dennoch ist die Schule bzgl. der Daten deiner Schüler:innen Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Damit wir mit dir ein Vertragsverhältnis über die Nutzung von SPLINT eingehen können, müssen wir daher eine entsprechende Erlaubnis deiner  Schule einholen, und mit deiner Schule als verantwortliche Stelle einen entsprechenden Vertrag abschließen.