Was sind Betroffenenrechte und wer kann diese wahrnehmen?
Die DSGVO sieht vor Betroffene, also Personen, deren Daten verarbeitet werden besondere Rechte vor. Diese in den Art. 12-23 DSGVO normierten Rechte umfassen vor allem das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 17 DSGVO sowie das Recht auf Löschung nach Art. 18 DSGVO. Gleichwohl sieht die DSGVO auch Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO für den/die Verantwortlichen, also dich als Lehrkraft vor. Im Wesentlichen bist du dafür verantwortlich, die betroffenen Schüler:innen über die Erhebung ihrer Daten und den Zweck derselben zu informieren. In unserem Vertragsmodell sind in jedem Falle deine Schüler:innen Betroffene, d.h. diese Rechte können von den jeweiligen Schüler:innen und ggf. deren gesetzlichen Vertreter:innen wahrgenommen werden.
Hinsichtlich deiner Daten, welche wir im Rahmen der Registrierung erheben, bist du der/die Betroffene und die oben genannten Recht stehen dir zu.