Darf ich den Förderplaner SPLINT auf meinen Privatgeräten nutzen?

Aufgrund der Tatsache, dass hier auch landesrechtliche Komponenten, wie z.B. die jeweiligen Landesschulgesetze eine Rolle spielen, ist eine pauschale Aussage nicht möglich.

Sofern dein:e Dienstherr:in den Vertrag (SPLINT Schullizenz) mit uns geschlossen hat, so wird dich diese/r entsprechend darüber informieren.

Wenn du einen Einzelvertrag (SPLINT Einzellizenz) mit uns geschlossen hast, so richtet sich diese Frage nach den Gesetzen des Bundeslandes, in welchem du unterrichtest.